Die Nachlassstundung in Kürze –
die Rolle des Sachwalters

vom provisorischen Sachwalter
der Swiss Dairy Food AG

 

23. September 2002

 

Auftrag: Schutz der Gläubigerrechte

Der Auftrag des provisorischen Sachwalters besteht darin, im Interesse sämtlicher Gläubiger die Geschäftstätigkeit der Swiss Dairy Food AG zu beaufsichtigen. Ausserdem hat er die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage der Gesellschaft und die Aussicht auf Sanierung zu beurteilen. Er hat sozusagen den Auftrag, aus den verbliebenen schlechten Varianten den besten Weg zu finden.

 

Zeitachse: Zwei Monate für einen Bericht an das Nachlassgericht

Der provisorische Sachwalter hat für den Bericht an das zuständige Nachlassgericht in Bern maximal zwei Monate Zeit, also bis Mitte November 2002. Das Gericht entscheidet gestützt auf diesen Bericht, ob die Nachlassstundung definitiv zu bewilligen ist.

 

Die Gläubiger: Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Darlehens- und Kreditgeber

Der provisorische Sachwalter vertritt die Interessen aller Gläubiger der Gesellschaft. Die Gläubiger sind Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Darlehens- und Kreditgeber. Die Privilegien einzelner Gläubigergruppen sind im jetzigen Verfahrensstadium noch nicht von Bedeutung.

 

Die nächsten Schritte: Überblick, Inventar, Prioritäten, Beaufsichtigung Geschäftsleitung

Der provisorische Sachwalter verschafft sich einen Überblick über die finanzielle Situation des betroffenen Unternehmens und prüft dessen Liquiditätssituation im Hinblick auf eine definitive Nachlassstundung. Er inventarisiert die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage. Gleichzeitig muss er die operative Weiterführung ihrer Geschäftstätigkeit beaufsichtigen und einschreiten, wenn die Gläubigerinteressen gefährdet sind. Schliesslich muss er verhindern, dass einzelne Gläubiger die Sanierungsbemühungen stören, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

 

 

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